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"Zuständigkeits - NAVI"
Sie haben ein Anliegen und sind sich nicht sicher an welche Stelle sie sich
wenden können? Sie wissen nicht, wo Ihnen geholfen werden kann?
Mit unserem "Zuständigkeits - NAVI" versuchen wir Ihnen die passenden
Ansprechpartner zu nennen.
Überleitung Krankenhaus - Zu Hause
"Mein Vater kommt bald
aus dem Krankenhaus zurück nach Hause.
Ich brauche Hilfe bei der Suche nach einem Pflegedienst evtl. auch beim
Umbau/Umgestaltung der Wohnung usw. wer hilft mir bei diesen Dingen?"
Antwort:
Der Sozialdienst der Klinik kann Ihnen eine Übersicht der regionalen ambulanten Pflegdienste geben.
Die Fachstellen für pflegende Angehörige können Sie umfangreich über Pflege, Betreuung usw. zu Hause informieren und Ihnen Informationen zu allen relevanten Themen geben.
Für Fragen der Wohnungsanpassung können Sie sich ebenfalls an die Fachstellen für pflegende Angehörige wenden. Außerdem kennen die Kranken- und Pflegekassen Ansprechpartner. Auch die kommunalen Behindertenbeauftragten in den Landratsämtern und die Wohnungs- und Versicherungsämter wissen oftmals Bescheid.
"Die Pflege bei
unserer Oma wird immer mehr. Wie geht das mit der
Pflegestufe?"
Antwort:
Für die Einstufung in einer der vier Pflegestufen (I, II, III und neu Pflegestufe 0) sind die Pflegekassen zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) zuständig. Sie stellen als Betroffener oder als Angehöriger im Namen des Betroffenen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse - die Pflegekasse entscheidet nach Begutachtung durch den MdK über eine Anerkennung.
WICHTIG: lassen Sie sich bereits vor dem Prüfungstermin mit dem MdK von der Leitung des Pflegedienstes bzw. von einer Fachstelle für pflegende Angehörige (kostenlos) beraten.
Dort kann man Sie auf den Prüfungstermin vorbereiten und wichtige Tipps und Hinweise geben.In dringenden Fällen können die Mitarbeitende der Fachstellen für pflegende Angehörige auch beim Prüfungstermin des MdK anwesend sein. Bitte klären Sie diese Möglichkeit mit der bei Ihnen zuständigen Fachstelle rechtzeitig ab.
Evtl. verbessert es auch Ihre Chancen, wenn Sie ein Pflegetagebuch anfertigen und sich alle Diagnosen (insb. Demenz) von einem (Fach-) Arzt ausstellen lassen und beim Prüfungstermin bereithalten.
Werden Sie oder Ihr Angehöriger in eine der Pflegestufen "eingestuft", haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Eine Übersicht der Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung GPV erhalten Sie hier: <hier klicken>.
"Ich will selbst
bestimmen, wie lange man mein Leben im Fall von Krankheit künstlich erhalten
soll. Wie geht das mit der Patientenverfügung?"
Antwort:
Zitat Bundesministerium der Justiz: "In einer Patientenverfügung können Sie – möglichst schriftlich – für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung auch Bitten äußern oder bloße Richtlinien für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam aufnehmen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern."
Zitat Bundesministerium der Justiz: "Menschen, die vorsorglich Regelungen treffen wollen, ob und welche Behandlungen sie in einem medizinischen Notfall wünschen, sollten dies schriftlich niederlegen. Weil es dabei eine Vielzahl von Regelungsalternativen gibt, für die jede und jeder individuell entscheiden muss, ob und wie viel sie oder er im vorhinein festlegen will, kann es kein für alle Menschen einheitliches Formular geben. Jede und jeder sollte sich über den Regelungsumfang gründlich Gedanken machen und dies gegebenenfalls mit einer Ärztin oder einem Arzt und/oder einer oder einem sonstigen Vertrauten erörtern.
Empfohlener Aufbau einer schriftlichen Patientenverfügung
- Eingangsformel
- Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
- Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
- Wünsche zu Ort + Begleitung
- Aussagen zur Verbindlichkeit
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- Organspende
- Schlussformel
- Schlussbemerkungen
- Datum, Unterschrift
- Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
- Anhang: Wertvorstellungen
Vordrucke oder Formulierungsvorschläge helfen beim Beschäftigen mit diesem Thema. Dennoch sollten Sie unbedingt Ihren Hausarzt oder einen sonstigen Vertrauten mit hinzuziehen.
Weitere Infos des Bundesjustizministeriums: <hier klicken>.
"Ich habe Angst
irgendwann meine finanziellen Dinge nicht mehr regeln zu können. Ich möchte
schon jetzt vorsorgen und jemanden für diesen Fall bestimmen. Wie geht das
mit der Vorsorgevollmacht?"
Antwort:
Zitat Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister:
"Ein gerichtlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Die vor diesem Hintergrund erteilte Vollmacht wird deswegen auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet.
Den Umfang der Vollmacht kann der Vollmachtgeber, d. h. derjenige, der durch die Vollmacht eine Betreuung vermeiden möchte, frei bestimmen. Es empfiehlt sich in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann. Typischerweise wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden.
Vermögensrechtliche Angelegenheiten können beinhalten: über Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke und Bankkonten zu verfügen, Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zu handeln.
Persönliche Angelegenheiten können umfassen: Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten (z. B. die Einwilligung in Operationen) abzugeben, Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Anbringen von Bettgittern oder Gurten) zu treffen oder den Aufenthalt einschließlich einer Unterbringung im Pflegeheim zu bestimmen. Zu diesem Zweck sollte der Bevollmächtigte das Recht erhalten, Krankenunterlagen einzusehen sowie alle Informationen durch die behandelnden Ärzte einzuholen.
Es liegt auf der Hand, dass nur Personen eingesetzt werden sollten, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dies gilt insbesondere bei der Vorsorgevollmacht, weil der Bevollmächtigte eigenverantwortlich tätig und grundsätzlich nicht durch das Gericht überwacht wird. Auch sind die übertragenen Aufgaben für den Bevollmächtigten nicht leicht zu erledigen. Die Person des Vertrauens sollte daher gefragt werden, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchte. Meistens werden sich Familienangehörige oder enge Freunde bereit finden. Möglich ist, einen oder mehrere Bevollmächtigte einzusetzen."
Muster einer Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums: <hier klicken>.
"Unsere Oma kann
sich nicht mehr selbst um ihre Bankgeschäfte kümmern. Was
können wir tun, damit wir Sie vor kriminellen Menschen schützen, die an das
Geld älterer Menschen wollen?
Antwort:
Schutz vor sich selbst:
Wenden Sie sich an die zuständige Betreuungsstelle im jeweiligen Landratsamt.
Schutz vor anderen:
Ihre Polizei: "Sicherheitstipps für Senioren" <hier klicken>.
Lesen Sie bitte auch: <Vorsorgevollmacht>.
"Unsere Mama
fühlt sich im Altenheim nicht gut versorgt. Wir sind uns sicher, dass die
Pflege dort nicht passt. An wen kann man sich wenden?"
Antwort:
Im Heim selbst sind die Pflegedienstleitung und die Heimleitung sicher die ersten Ansprechpartner. Hier sollen Fragen und Beschwerden offen angesprochen werden. Nur wenn die Mitarbeiter Ihre Anliegen kennen können Sie dementsprechend reagieren.
Außerhalb des Heimes sind der jeweilige Träger(verband) des Heimes oder die Heimaufsicht Ansprechpartner rund um Fragen zur richtigen Betreuung und Pflege Ihrer Angehörigen. In Bayern sitzt die Heimaufsicht in den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Unabhängig davon können Sie sich gerne auch an die Fachstellen für (pflegende) Angehörige oder andere Senioren- und Angehörigenberatungsstellen wenden. Dort werden Sie beraten und gegebenenfalls weiter vermittelt.
"Wir leben
alleine, sind noch nicht pflegebedürftig aber könnten jemanden brauchen, der
uns ab und zu hilft, die Wohnung zu
putzen, einzukaufen
oder zu bügeln. An wen können wir uns wenden?"
Antwort:
Grundsätzlich gibt es mehrere Anlaufstellen für hauswirtschaftliche Dienste:
Ambulante Pflegedienste vermitteln oftmals auch nicht pflegebedürftigen Personen Haushaltshilfen.
Spezielle Vermittlungsagenturen für Hauswirtschaftliche Dienste vermitteln Haushaltshilfen.
Auch unsere Fachstellen für (pflegende) Angehörige haben regional einen guten Überblick zu den jeweiligen Diensten und Einrichtungen mit hauswirtschaftlicher Unterstützung.
"Ich brauche
keine Hilfe bei der Pflege oder Betreuung. Ich lebe alleine oder mit nur
wenigen Kontakten und wünsche mir jemanden zum reden. Wer hat Zeit,
sich mit mir zu unterhalten?"
Antwort:
Vor Ort gibt es oftmals Besuchsdienste der Kirchengemeinden und Seniorenkreise.
Außerdem bieten viele Sozialstationen Pflegepartner und ehrenamtliche Besuchsdienste an.
Die Fachstellen für (pflegende) Angehörige können Ihnen da für Ihren Ort oder Ihre Region weiterhelfen.
In der Liste der niederschwelligen Dienste in der Region Main-Rhön sind außerdem einige Besuchsdienste aufgelistet: <hier klicken>.
Ärztliche Diagnose (Demenz oder Depression)
"Unsere Oma
vergisst immer öfter wichtige Dinge. Sie hat zunehmend
Orientierungsprobleme und kommt in ihrer Wohnung nicht mehr gut
zurecht. Hat unsere Oma Demenz? Wer stellt eine Demenz fest?
Oder ist das vielleicht "nur" eine Alters-Depression?
Antwort:
Beim Verdacht auf eine Demenzerkrankung ist eine genaue ärztliche Diagnostik unbedingt erforderlich und für die weitere Behandlung und Betreuung notwendig.
Gerade die Schwierigkeiten in der Abgrenzung einer Demenz gegenüber einer Depression macht einen qualifizierten Arzt zum wichtigen Ansprechpartner in der Frage der Diagnostik.
Neben in einigen Fällen qualifizierten Hausärzten sind die Neurologen die hierauf spezialisierten Fachärzte. Ich rate ausdrücklich zum Besuch bei einem Neurologen oder Psychiater.
Gleichzeitig sind mittlerweile auch ambulante Gedächtnisambulanzen und Gedächtniszentren eingerichtet, die die Diagnostik in gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern durchführen können.
Brauchen Sie weitere Hilfen? Dann können Sie sich auch an die zuständigen Fachstellen für (pflegende) Angehörige wenden.
"Wir helfen
unseren alten Eltern im Haushalt. Beim Wegbringen der alten Flaschen stellen
wir fest, dass immer mehr leere Alkoholflaschen dabei sind.
Ist unser Opa alkoholabhängig? Wer kann uns beraten und
helfen?"
Antwort:
Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit im Alter sind wichtige und häufige Probleme. Oftmals bleiben Abhängigkeiten unerkannt.
Sollten Sie als Angehörige den Verdacht haben, wenden Sie sich zur Beratung bitte an eine der Suchtberatungsstellen in der Region. Wenn Sie bereits einen Pflegedienst zur Pflege und Betreuung engagiert haben, ist die jeweilige Pflegedienstleiterin auch eine wichtige Ansprechpartnerin.
Alternativ können Sie sich zur Weitervermittlung auch an das Modellprojekt oder an eine der Fachstellen für (pflegende) Angehörige wenden.